Begründung von Belegungsrechten
Günstig vermieten und gleichzeitig gut dastehen
- Sie möchten gerne einen Beitrag mit Ihrer Immobilie für den Wohnungsmarkt leisten
- Sie haben mit dem Gedanken gespielt, diesen preisgünstig zu vermieten.
- Bei der Rechnung haben Sie den Eindruck gewonnen, dass Sie dabei schlechter dastehen im Vergleich zu anderen.
- Möglicherweise haben Sie finanzielle Verpflichtungen und Sie benötigen die Mieteinkünfte um Kredite o.ä. zu bedienen
Sie kommen daher zu dem Schluss:
Günstig zu vemieten wäre zwar schön, aber ist in meinem Fall nicht drin, da ich mich damit selbst deutlich schlechter stelle.
Doch das muss nicht so sein
Was auf den ersten Blick richtig erscheint, rückt sich in den meisten Fällen unter Nutzung der Landeswohnraumförderung in ein neues Licht. Hier gibt es Möglichkeiten Kompensationen für die reduzierte Miete zu erhalten. Sie erreichen hier in der Regel aus Vermietersicht ein Einkunftsniveau von über 90% der ortsüblichen Miete, wobei der Mieter von einer günstigen Miete auf dem Niveau von 66% der ortstüblichen profitiert. Der Mieter muss in dieser Konstellation den reellen Bedarf einer sozial geförderten Wohnung durch einen Einkommensnachweis bei der Kommune nachweisen und erhält einen „Wohnberechtigungsschein“. Viele Berufsgruppen erfüllen aufgrund der Einkommenssituation die Vorraussetzungen hierfür.
Eine Win-Win-Situation, die wir anhand von zwei Beispielrechnungen für Sie zusammengestellt haben.
Wie Sie an der Beispielrechnung sehen, können Sie als Vermieter von einem guten Mitniveau profitieren. Sie erhalten die Kompensationszahlung früh als Vertrauensvorschuss. Sie sind weiterhin frei in der Entscheidungshoheit, an welchen Mieter mit Wohnberechtigungsschein Sie vermieten möchten.
Sie haben Interesse mehr über die Fördermöglichkeiten und die Randbedingen zu erfahren? So Kontaktieren Sie uns sehr gerne.
Wir beraten Sie gerne und vermitteln Sie an die entsprechenden Stellen.